Führerscheinklassen Zweiradausbildung
Kl. AM
Kl. A1
Kl. A2
Kl. A
B 196
Der sog. Rollerführerschein Kl. AM darf mit 15 Jahren erworben werden.
Gefahren werden dürfen Zweiräder mit einem Hubraum von max. 50cm³ bei einem Verbrennungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h.
Mit Kl. A1 fährst Du 125er Motorräder, d.h. mit max. 125cm³ Hubraum. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
Die Kl. A2 darfst Du ab 18 Jahren fahren und sie beinhaltet Motorräder mit einer Leistung von max. 35kW.
Besitzt Du schon die Kl. A1 ist für den Aufstieg zu A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Bei der Kl. A gibt es schließlich keine Einschränkungen mehr was die Leistung oder die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit angeht.
Beim Ersterwerb musst Du mind. 24 Jahre alt sein, besitzt Du bereits seit zwei Jahren die Kl. A2, darfst Du schon früher den Aufstieg zur Kl. A machen.